gegen die römisch-katholische Kirche
Am 26.11.2009 verwirft die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Freiburg durch den Präsidenten des Verwaltungsgerichts Michaelis, durch die Richterin am Verwaltungsgericht Kraft-Lange und den Richter am Verwaltungsgericht Wiestler durch Beschluss das Ablehnungsgesuch als unzulässig.
Die Kammer entscheidet selbst über ihre eigene Befangenheit, weil die von den Klägern angeführten Gründe unter keinem denkbaren Gesichtspunkt eine Befangenheit rechtfertigen könnten. Grundsätzlich sei von der inneren Unabhängigkeit des Richters auszugehen. Es sei nicht erkennbar, dass dies im vorliegenden Fall nicht gewährleistet sei. Die Entscheidung der Kammer sei unanfechtbar.
Gleichzeitig mit dieser Entscheidung wird der Termin zur mündlichen Verhandlung des Verfahrens bestimmt auf Mittwoch, den 10.02.2010, 14.30 Uhr.
Schriftsatz vom 2.12.2009 [mehr ...]
Schriftsatz vom 3.12.2009 [mehr ...]
gegen die Evangelisch-Lutherische Kirche
Die beklagte Hannoversche Landeskirche hat bis heute (1.12.2009) beim Gericht nur die Abweisung der Klage beantragt, ohne auf die ausführliche Klagebegründung mit einem Wort einzugehen.
Der Klägervertreter hat deshalb folgenden Schriftsatz an das Gericht gerichtet:
Schriftsatz vom 21.11.2009 [mehr ...]
Die Reaktion:
noch keine (5.12.2009)
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