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Schriftsatz vom 3.12.2009

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Verwaltungsgericht Freiburg
Habsburger Straße 103
79104 Freiburg
Per Telefax voraus: 0761/7080-888

    3. Dezember 2009
s-h

Dieter Potzel u.a. ./. Erzbistum/Diözese Freiburg

Sehr geehrte Damen und Herren Richter,

Sie schreiben, wenn es um die römisch-katholische Kirche geht, dürfe man sie gar nicht ablehnen.

Es liegt nicht an uns, wenn wir Sie auf Ihre kirchlich vorgegebene Befangenheit aufmerksam machen müssen, sondern an der römisch-katholischen Kirche, denn die römisch-katholische Kirche schreibt den Richtern die Parteinahme und somit die Befangenheit zugunsten der Kirche vor. Die entsprechenden Vorschriften im Lehrsatz Nr. 85 bei Neuner-Roos, „Der Glaube der Kirche“, in Verbindung mit Tz.2242 des Katechismus, fordern das.

Es ist deshalb keine Überraschung für uns, wenn ein Richter aus Sorge um sein Seelenheil diese Forderung erfüllt. Es liegt aber im Interesse der Rechtsprechung, wenn wir Richter, die aufgrund kirchlicher Vorschrift befangen sein müssen, ablehnen und ihnen damit das Dilemma ersparen, zwischen den Forderungen der römisch-katholischen Kirche und des Rechtsstaats wählen zu müssen.

Offenbar konnten Sie die römisch-katholische Kirche nicht dazu bewegen, ihre bindenden Sätze an die Richter aus dem Neuner-Roos- und Katechismus-Bekenntnis zu streichen.

Mit freiheitlicher Hochachtung

Dr. Peter Thurneysen   Dieter Potzel


Download: Dieter Potzel u.a. ./. Erzbistum/Diözese Freiburg - 3.12.2009.pdf [29 KB]


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